ERBRECHT UND VERMÖGENSNACHFOLGE


Erbrecht und Vermögensnachfolge

Es liegt nicht in der eigenen Hand, mit Fragestellungen des Erbrechts nicht konfrontiert zu werden. Nichts gehört zum Leben wie der Tod. Stellt sich dieses Ereignis ein, zumal in eigener Nähe, sind Gedanken anders gebunden als in Überlegungen, wie Rechtsverhältnisse geordnet gehalten oder Fristen gewahrt werden können, damit Rechtsnachteile nicht eintreten, oder um Rechtsvorteile zu nutzen. Ist der Tod da, ist für solche Überlegungen, unter jedem Aspekt, kein Platz.

Erbrechtliche Fragen stellen sich für jeden, für den, der geht, ebenso wie für die, die bleiben. Rundum gibt es Grund, sich rechtzeitig mit den Fragestellungen für den Fall des Falles zu beschäftigen. Sonst ist es gegebenenfalls schlicht zu spät. Für Hinterbliebene sind geordnet hinterlassene Verhältnisse eine ebenso große Lebenserleichterung wie es für den Erblasser interessant sein kann, die eigenen Verhältnisse den eigenen Vorstellungen gemäß über den Tod hinaus zu ordnen.

Erbrecht knüpft einerseits am Ereignis des Todes an, erstreckt andererseits seine Regelungen auch schon auf denjenigen, der nicht nur noch nicht geboren, sondern noch nicht einmal gezeugt ist. Schon hier können Erb- und Vermächtnisfragen eine Rolle spielen. Das Erbrecht bietet natürlich generell die Möglichkeit, die eigenen Verhältnisse nicht nur auf den eigenen Tod, sondern schon vorher für eigene Lebzeiten den eigenen Interessen und Zielsetzungen gemäß zu gestalten und strukturelle und wirtschaftliche Vorstellungen umzusetzen. Steuerersparnis durch Vorwegnahme der Erbfolge ist nur ein Aspekt unter vielen.

In unserer erbrechtlichen Beratung machen wir Sie mit den relevanten Aspekten des Erbrechts vertraut. Wir zeigen Ihnen Chancen und Risiken ebenso auf wie Handlungsbedarfe und Gestaltungsmöglichkeiten. Das umfasst die erbrechtlichen Kernfragen der Gestaltung der Vermögens- und sonstigen Nachfolge durch Testament oder Erbvertrag in allen verschiedenen Spielarten ebenso wie Strukturierung komplexerer Vorhaben mit gezielter lebenszeitiger Ordnung und Zuordnung von Vermögen und Vermögensbestandteilen unter verschiedensten Interessensgesichtspunkten. Schnell wird dabei die Grenze zum Steuerrecht, und bei Berührung unternehmerischer Belange auch regelmäßig zum Gesellschaftsrecht fließend. Wir sorgen dann dafür, dass steuerrechtlicher Rat erforderlichenfalls für Sie rechtzeitig eingebunden wird.

Im Fall des Erbfalles beteiligen wir uns an der Regelung aller damit verbundenen Fragen, der Geltendmachung von Rechten, der Wahrung von Fristen, der Minimierung und Verhinderung von Risiken und der Auseinandersetzung eines Erbes, gleich ob im Verhältnis von Erben untereinander, gegen den oder die Erben, den Nachlass, einen Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker.

Nicht erbrechtlicher Natur sind die gleichwohl thematisch mit allem verbundenen Gesichtspunkte der Vermögenssorge und sonstigen Sorge und Vorsorge für Fälle des Alters, der Krankheit oder eines Unfalls. Hier beraten wir Sie rund um die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Nicht weniger als bei Fragen der Regelung der Erbfolge gilt auch hier der Grundsatz, dass bei Aufschub der Befassung mit solchen Themen irgendwann die Erkenntnis kommen würde: jetzt es ist zu spät.

Wir stehen zur Verfügung, damit das nicht passiert.


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