GESELLSCHAFTSRECHT UND UNTERNEHMENSKAUF


Gesellschaftsrecht und Unternehmenskauf

Unternehmerisches Handeln braucht eine passende und belastbare Struktur.

Wir beraten Sie bei der Auswahl der für Sie richtigen gesellschaftsrechtlichen Gestaltung und setzen diese für Sie um, gleich ob Sie ein Unternehmen gründen wollen, Kooperationsvorhaben ("Joint Ventures") mit anderen Unternehmen umsetzen oder Ihr bestehendes Unternehmen an veränderte Rahmenbedingungen anpassen wollen, seien diese rechtlicher oder tatsächlicher Art. Wir beraten im Recht der unterschiedlichen Formen juristischer Personen und sonstiger Zusammenschlüsse, wie etwa Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Kommanditgesellschaften und GmbH & Co. KG, AG, Vereine, Stiftungen sowie weiterer unterschiedlicher Formen und Kombinationsformen. Im Hinblick auf ausländische Gestaltungsformen (Ltd., S.A.R.L, S.L. etc.) verwenden wir uns gern, um über unser Netzwerk geeignete Beraterkontakte herzustellen. Über unsere ständige Kooperation mit erfahrenen Steuerberatern gewährleisten wir, dass auch die für Sie relevanten steuerlichen Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

Wir begleiten Sie bei Erwerb und Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen, gleich an Gesellschaften welcher Form, sowie bei Fragen der Unternehmensnachfolge.

Und schließlich beraten wir Sie bei Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis und sorgen dafür, dass solche zielorientiert außergerichtlich oder erforderlichenfalls vor Gericht beigelegt werden.


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