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Wir beraten Sie bei allen vertraglichen Angelegenheiten rund um Immobilienprojekte, vom Architektenvertrag über Generalunternehmer-, Generalübernehmer- und Subunternehmerverträge, über Allgemeine und Besondere Vertragsbedingungen hin zum Bauvertrag nach BGB und VOB/B.

Im Fall von Streitigkeiten stehen wir Ihnen als erfahrene Prozessanwälte mit dem nötigen technischen Einfühlungsvermögen zur Verfügung.


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