ALLGEMEINES ZIVILRECHT


Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht begleitet uns alle auf Schritt und Tritt.

Wir stehen Ihnen immer dann zur Seite, wenn Angelegenheiten Ihr normales Tagesgeschäft überschreiten, gleich ob Sie Privatperson oder Unternehmer sind.

Wir beraten Sie bei allen Vorgängen, die rechtlich oder wirtschaftlich eine besondere Tragweite für Sie aufweisen.

Wir unterbreiten Ihnen passende Regelungsvorschläge oder Vertragsvorschläge oder überprüfen solche, wenn Sie mit solchen seitens Ihrer Geschäftspartner und Vertragspartner konfrontiert werden. Es ist dabei gleich, ob es dabei um Kauf oder Verkauf von bestimmten beweglichen Gegenständen oder Immobilien handelt, um mietrechtliche Angelegenheiten, um die Erstellung oder Herstellung von beweglichen Gegenständen oder Immobilien, um Finanzierungsangelegenheiten, um Verträge oder Vertragsbeziehungen, die Dienstleistungen unterschiedlichster Art zum Inhalt haben. Wir beraten Sie bei Eigentumsfragen und Fragen, die damit zusammenhängen, wie etwa Fragen zu Grundstückssicherheiten (Hypotheken, Grundschulden usw.) oder sonstigen Sicherheiten (Sicherungsübereignungen, Pfandrechte) und stellen Ihnen auch dort passende Regelungs- und Vertragsvorschläge zur Verfügung oder überprüfen solche.


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