⌊ SCHEIDUNGSVORAUSSETZUNGEN


Scheidungsvoraussetzungen


Scheidungs-
voraussetzungen


Rein juristisch ist der Weg einfach. Es ist eine Trennung der Ehepartner herbeizuführen. Dies entweder innerhalb der bisherigen Ehewohnung oder durch räumliche Trennung, d.h. Auszug eines Ehepartners. Erfolgt die Trennung innerhalb der Ehewohnung, müssen die Räumlichkeiten aufgeteilt werden. Darüber hinausgehend dürfen sich die Ehepartner gegenseitig keinerlei Versorgungsleistungen mehr erbringen, d.h. weder für den anderen waschen, spülen, putzen, kochen oder einkaufen.

Tip:

Auch wenn sie eine solche Trennung vollziehen, begegnet diese Art der Trennung in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten, da sie von dem anderen Ehepartner in Abrede gestellt werden kann. Es ist daher sinnvoll, sich von dem anderen Ehepartner die Trennung selbst schriftlich bestätigen zu lassen.


Wichtig ist auch, ein eigenes Konto einzurichten und getrennte Kassen zu führen. Für die Scheidung ist es zwingend notwendig, die Zerrüttung der Ehe nachzuweisen. Hierbei geht das Gesetz davon aus, dass eine Zerrüttung dann vorliegt, wenn die Ehepartner über ein Jahr getrennt gelebt haben und beide Ehegatten der Scheidung zustimmen. Widersetzt sich einer der Ehegatten der Scheidung, ist von dem die Scheidung begehrenden Ehepartner die Zerrüttung der Ehe zu beweisen.

Es besteht die theoretische Möglichkeit, auch vor Ablauf des Trennungsjahres eine Scheidung durchzuführen. Die Voraussetzungen hierfür sind demgegenüber äußerst streng. Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur möglich, wenn das weitere Festhalten an der Ehe für einen der beiden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn der eine Ehegatte gegen den anderen in erheblichem Maße nachweislich gewalttätig wird.

Hierfür ist insbesondere eine schriftliche Bestätigung des anderen Ehepartners ebenso hilfreich, wie entsprechende anwaltliche Schreiben.

Zusammenfassung:

Wenn Sie ernsthaft eine Trennung einleiten möchten, nehmen Sie sich eine eigene Wohnung oder bewegen sie ihren Ehepartner zum Auszug.

Grundsätzlich könnte dann nach einem Jahr der Trennung die Scheidung Ihrer Ehe ausgesprochen werden. Der Scheidungsantrag selbst kann bereits etwa zwei Monate früher gestellt werden, da insbesondere die Auskünfte der Rentenversicherungsträger einige Monate in Anspruch nehmen und grundsätzlich vor einer entsprechenden Auskunft zum Versorgungsausgleich ein Scheidungstermin selten anberaumt wird. Das Trennungsjahr muss jedoch zwingend zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bei dem Familiengericht abgelaufen sein.


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